Impressum

Inhaber Ingo Scheffler
scheffler@turm24.de

 

Servicetelefon:  (0335)  50 45 17

Adresse:

Firmenname: turm24 Restaurant Cafe Bar
Straße Nummer: Logenstrasse 8
PLZ Ort: 15230 Frankfurt (Oder)

Telefon Büro: (0335) 531133
Telefax Büro: (0335) 531144
Büro: E-Mail: frankfurt-oder@turm24.de

Ihre Ansprechpartner:
Frau Harmona Bollmann
Herr Ingo Scheffler


_______________________________________________
 

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE213183789

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Stand: 01.01.2002

Vorbemerkung:

turm24 übernimmt keine Haftung für Angebote, Leistungen bzw. bildlichen Darstellungen auf Links welche auf dieser Homepage von turm24.de vorgestellt werden und verknüpft sind !

1. Der Vertrag kommt durch die Auftrags- und/oder Reservierungsbestätigung des Restaurants (einheitlich für: turm24, Firma Ingo Scheffler ) mit dem Kunden (einheitliche Bezeichnung für: Besteller, Veranstalter, Gast usw.) zustande. Nur diese Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil, etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Sie gelten für sämtliche Leistungen des Restaurants (nachfolgend umfassend Leistungserbringung). Die Untervermietung oder sonstige Überlassung der überlassenen Räume, Flächen etc. an Dritte bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Restaurants. 2. Die Preise bestimmen sich nach der im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste. Die Rechnung ist bei Leistungserbringung sofort zur Zahlung fällig. Vereinbaren die Vertragsparteien die spätere Aushändigung oder Übersendung der Rechnung, so ist diese binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, es sei denn, daß ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Bei Zahlungsverzug ist das Restaurant berechtigt, Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Das Restaurant ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Höhe und Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. 3. Zum kostenfreien Rücktritt ist der Kunde nur berechtigt, wenn dies schriftlich und eine Stornierungsfrist vereinbart ist. Ist keine Frist vereinbart, kann der Rücktritt spätestens 3 Tage nach Vertragsschluß (schriftlich beim Restaurant eingehend) erklärt werden. Anderenfalls ist das Restaurant bei Stornierung berechtigt, für zur Verfügung gestellte Veranstaltungsräume eine vereinbarte Miete in Rechnung zu stellen, sofern eine Weitervermietung nicht möglich ist.

Soweit Speise- und Getränkeumsätze vereinbart sind, werden diese bei Stornierungen anteilig wie folgt in Rechnung gestellt:

Rücktritt bis zu 50 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 30 %
Rücktritt bis zu 40 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 %
Rücktritt bis zu 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 70 %

Waren Speisen- und Getränkeumsätze noch nicht vereinbart, so hat das Restaurant folgenden Anspruch:

Rücktritt später als 40 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des entgangenen Umsatzes, berechnet nach dem Durchschnittspreis, der am Tage der Leistungserbringung gültigen Preisliste eines Zwei-Gang-Menüs zzgl. eines alkoholfreien Getränkes.

Rücktritt später als 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 70 % des entgangenen Umsatzes, berechnet nach dem Durchschnittspreis, der am Tage der Leistungserbringung gültigen Preisliste eines Zwei-Gang-Menüs zzgl. eines alkoholfreien Getränkes.

Unter einem Zwei-Gang-Menü wird eine Vorspeise und ein Hauptgericht verstanden.

Leistungen durch Dritte, die das Restaurant zu bezahlen hat, oder Sonderleistungen, die infolge des Rücktritts nutzlos werden, sind in jedem Fall zu bezahlen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Restaurant der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

4. Wird eine vom Restaurant verlangte angemessene Vorauszahlung oder Sicherheit innerhalb der vereinbarten Frist nicht geleistet, so ist das Restaurant zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ferner ist das Restaurant berechtigt, aus wichtigen Gründen vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Restaurant nicht zu vertretende Umstände wie z.B. Brand, Streik, behördliche Maßnahmen, die die Erfüllung des Vertrages unzumutbar machen, falls Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Veranstalters oder Veranstaltungszwecks, gebucht werden, falls das Restaurant begründeten Anlaß zu der Annahme hat, daß eine Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Restaurants in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne das dies dem Herrschafts- oder Organisationsbereich des Restaurants zuzurechnen ist.Dem Kunden steht ein Anspruch, z. B. auf Schadensersatz, nicht zu.
Dem Kunden stehen ferner keine Ansprüche, z B. auf Schadensersatz, zu, sofern Leistungen, die durch Dritte zu erbringen sind, entfallen und dies nicht vom Restaurant zu vertreten ist. Der Kunde hat lediglich Anspruch auf Rückzahlung eines etwaigen ausschließlich auf die Fremdleistung bezogenen Preises (z.B. Eintritt).

5. Der Kunde teilt dem Restaurant schriftlich spätestens 6 Tage vor Veranstaltungsbeginn die endgültige Teilnehmerzahl mit. Die angegebene Teilnehmerzahl kann um höchstens 10 % überschritten werden, sofern der Kunde dem Restaurant die Überschreitung bis spätestens 6 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn schriftlich mitgeteilt hat und das Restaurant dazu aus Platzgründen auch in der Lage ist. Nach diesem Zeitpunkt sind Änderungen der Teilnehmerzahl aus organisatorischen Gründen nicht mehr möglich. Verringert sich die tatsächliche Zahl der Teilnehmer gegenüber der ursprünglichen Bestellung um höchstens 10 %, wird die tatsächliche Teilnehmerzahl in Rechnung gestellt.
Bei darüber hinausgehenden Reduzierungen werden folgende Anteile eines vereinbarten Speise- und Getränkeumsatzes der 10 % überschreitenden Ausfälle in Rechnung gestellt:

Bei Mitteilung bis zu 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 %

Bei Mitteilung bis zu 4 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 75 %
Bei Mitteilung bis zu 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100 %

War noch kein Speise- und Getränkeumsatz vereinbart, so werden folgende Anteile eines durchschnittlichen Zwei-Gang-Menüs (Vorspeise und Hauptgericht) zzgl. eines alkoholfreien Getränkes der jeweils gültigen Preisliste der 10 % überschreitenden Ausfälle in Rechnung gestellt.

Bei Mitteilung bis zu 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 %

Bei Mitteilung bis zu 4 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 75 %
Bei Mitteilung bis zu 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100 %

Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Restaurant der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Im Falle der Erhöhung der Teilnehmerzahl wird der Abrechnung die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt.
Unter Tagen werden Kalendertage verstanden. Unter Veranstaltungsbeginn werden auch der Bestelltag und Reservierungstag verstanden.

6. Sofern der Kunde die Reservierungszeit um mehr als 30 Minuten überschreitet, ist das Restaurant berechtigt, die reservierten Plätze anderweitig zu vergeben, ohne daß dem Kunden irgendwelche Ansprüche, z.B. Schadensersatz, zustehen. 7. Speisen und Getränke stellt ausschließlich das Restaurant. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Der Kunde trägt die volle Haftung für mitgebrachte Speisen und Getränke und stellt das Restaurant insoweit von jeder Inanspruchnahme durch Dritte frei.

8. Das Mitbringen und Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist nur nach Zustimmung des Restaurants zulässig. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Das Restaurant ist berechtigt, hierfür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Sämtliche vom Kunden oder Teilnehmern der Veranstaltung mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sowie deren Verpackung sind vom Kunden nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Kommt der Kunde seiner Entsorgungspflicht nicht unverzüglich nach, darf das Restaurant die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Restaurant für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Restaurant der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

9. Soweit das Restaurant für den Kunden auf dessen Veranlassung technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Restaurant von allen Ansprüchen Dritter aus Überlassung dieser Einrichtungen frei. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Restaurants bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Restaurants gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Restaurant dies nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Restaurant pauschal erfassen und berechnen. Das Restaurant hat für seine Forderungen für die dem Kunden gewährten Leistungen mit Einschluß der Auslagen ein Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Kunden. Die für das Pfandrecht des Vermieters geltenden Vorschriften des § 559, Satz 3, und der §§ 560 bis 563 BGB finden entsprechende Anwendung.

10. Das Restaurant übernimmt keine Haftung für Personenschäden, Verlust, Untergang oder Beschädigung für vom Kunden mitgebrachte Gegenstände, Sachen oder Garderobe, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Die Versicherung dieser Sachen obliegt dem Kunden. Ein etwaiger dem Kunden zustehender Anspruch erlischt, wenn nicht der Kunde unverzüglich, nachdem er von dem Verlust, der Zerstörung oder Schädigung Kenntnis erlangt hat, dem Restaurant Anzeige macht.

11. Liegt hinsichtlich der vom Restaurant zu erbringenden Leistungen ein vom Restaurant zu vertretender Mangel vor, so stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche einschließlich entgangenen Gewinn, oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Kunden sind ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche des Kunden gegen das Restaurant aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sind ausgeschlossen.

12. Das Restaurant übernimmt keine Haftung für den Inhalt künstlerischer Darbietungen sowie eventuell davon ausgehenden Schäden.

13. Für Beschädigungen oder Verluste, die während der Vertragsdauer auftreten, haftet der Kunde dem Restaurant, sofern nicht der Schaden im Verantwortungsbereich des Restaurants liegt oder durch einen Dritten verursacht wurde und der Dritte auch tatsächlich Ersatz leistet, was jeweils vom Kunden nachzuweisen ist.

14. Fotografische Aufnahmen zu gewerblichen Zwecken dürfen im Restaurant nur mit dessen vorheriger schriftlicher Zustimmung durchgeführt werden. Zeitungsanzeigen mit Hinweis auf Veranstaltungen im Restaurant bedürfen ebenfalls der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch das Restaurant.

15.
Für eine Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse (z.B. GEMA) hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer usw., hat der Kunde unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten.


16. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder des Vertrags unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden unwirksame Bestimmungen durch solche ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommen.

17. Erfüllungs- und Zahlungsort sowie Gerichtsstand ist der Sitz des Restaurants. Es gilt deutsches Recht.

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